Schulbegleitung und Teilhabeassistenz
Im Mittelpunkt steht das Kind.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf durch den Schultag: im Unterricht, in den Pausen, auf dem Schulgelände und bei Ausflügen. Eine feste Bezugsperson, und eine Leitung, die erreichbar ist, wenn es darauf ankommt.
- Eine feste Bezugsperson über den gesamten Einsatz
- Angeleitete Einarbeitung in der ersten Woche
- Erfahrene pädagogische Leitung mit Fachaufsicht
- Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet
Was eine Schulbegleitung tut
Nicht anstelle des Kindes. Neben ihm.
Eine Schulbegleitung, auch Teilhabeassistenz oder Schulassistenz genannt, begleitet ein Kind oder einen Jugendlichen durch den Schultag. Sie übernimmt keine Aufgabe der Schule, sondern schafft die Voraussetzung dafür, dass Unterricht und Schulleben überhaupt erreichbar werden.
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Im Unterricht
Den Tagesablauf überschauen, Arbeitsaufträge beginnen und abschließen, die Aufmerksamkeit halten, Material ordnen. Die Begleitkraft übernimmt die Aufgabe nicht, sie macht sie zugänglich.
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In den Pausen
Anschluss an die Klasse finden, Übergänge zwischen Räumen und Stunden bewältigen, Konflikte früh einordnen und deeskalieren. Über den Verlauf eines Schultages entscheidet häufig die unstrukturierte Zeit.
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Über den Schultag hinaus
Regelmäßiger Austausch mit Lehrkräften und Sorgeberechtigten, damit alle Beteiligten von derselben Einschätzung ausgehen. Feste Ansprechpersonen in der Leitung statt gestufter Zuständigkeiten.
Wie wir arbeiten
Vier Punkte, auf die es im Alltag ankommt.
Schulbegleitung ist kein standardisiertes Programm. Ihre Wirkung hängt an der Person, die den Einsatz übernimmt, und an der fachlichen Vorbereitung, die sie erhält.
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Besetzung nach fachlicher Passung
Wir besetzen nicht nach Verfügbarkeit, sondern nach Eignung für den einzelnen Fall. Maßgeblich sind Vorerfahrung, Belastbarkeit und die Frage, ob die Person zu diesem Kind oder Jugendlichen und zu dieser Schule passt. Diese Auswahl braucht Zeit und ist die folgenreichste Entscheidung im gesamten Verlauf.
- 02
Angeleitete Einarbeitung
Keine Begleitkraft beginnt den Einsatz ohne Anleitung. Die pädagogische Leitung ist in der ersten Woche vor Ort, klärt die Rolle der Begleitkraft mit der Schule und begleitet die Einarbeitung über die ersten Wochen.
- 03
Kontinuität in der Besetzung
Ein Wechsel der Bezugsperson kostet das Kind mehr, als er uns an Flexibilität einbringt. Unsere Einsatzplanung ist deshalb auf Kontinuität ausgelegt und nicht auf Auslastung.
- 04
Frühe Rückmeldung statt später Eskalation
Trägt eine Besetzung fachlich nicht, sollen Schule und Sorgeberechtigte das früh ansprechen können. Wir prüfen jeden Hinweis fachlich und besetzen um, wenn das dem Kind hilft, statt eine getroffene Entscheidung zu verteidigen.
Wer hinter der Begleitkraft steht
Wer neben dem Kind sitzt, arbeitet nicht allein.
Eine Begleitkraft trägt in belastenden Situationen erhebliche Verantwortung. Ob sie das dauerhaft leisten kann, hängt nicht an ihrer Motivation, sondern an der fachlichen Struktur, die sie vorbereitet, begleitet und im schwierigen Fall entlastet.
Erfahrene pädagogische Leitung
Die pädagogische Leitung ist Sozialpädagogin (B.A.) und hat zuvor ein Team in der Teilhabeassistenz geführt. Die Fragen, die im Schulalltag entstehen, kennt sie aus eigener Praxis.
Erreichbare Leitung, während der Schultag läuft
Eskaliert eine Situation, muss die Begleitkraft nicht bis zum Nachmittag warten. Die pädagogische Leitung ist während der Schulzeit erreichbar und entscheidet mit, statt hinterher zu bewerten.
Im Verdachtsfall entscheidet nicht die Begleitkraft
Wer etwas beobachtet, meldet es der pädagogischen Leitung, noch am selben Tag. Die Einschätzung und jeder weitere Schritt liegen dann bei der Leitung. Eine Meldung in gutem Glauben bringt niemandem einen Nachteil, auch dann nicht, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt.
Wofür Sie hier sind
Ein Ansprechpartner, für jede Seite derselbe.
An einer Schulbegleitung sind immer mehrere Seiten beteiligt, und jede hat andere Fragen. Sie müssen nicht wissen, welche Zuständigkeit die richtige ist, um uns zu schreiben.
Jugendämter und Schulen
Sie suchen einen Träger, der fachlich belastbar ist, verlässlich zurückmeldet und kontinuierlich besetzt. Hier steht, wie die Zusammenarbeit im Einzelnen abläuft.
Bewerberinnen und Bewerber
Sie möchten mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, fest angestellt und fachlich begleitet. Auch als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger.
Häufige Fragen
Was am häufigsten gefragt wird.
Ist Ihre Frage nicht dabei, schreiben Sie uns. Anfragen von Ämtern und Schulen beantworten wir binnen zwei Werktagen.
Wie finden Sie die passende Begleitkraft?
Wir klären zunächst mit der Schule und, soweit möglich, mit den Sorgeberechtigten den konkreten Bedarf: welche Unterstützung erforderlich ist, welche Situationen überfordern und was bereits trägt. Auf dieser Grundlage schlagen wir eine Person vor und stellen sie vor dem ersten Einsatztag vor. Die Verfügbarkeit ist dabei nicht das ausschlaggebende Kriterium.
Bleibt es dieselbe Person?
Das ist unser fachlicher Anspruch. Kontinuität ist in dieser Arbeit keine Annehmlichkeit, sondern Voraussetzung ihrer Wirksamkeit. Ein Wechsel kommt nur in Betracht, wenn die Besetzung dem Kind oder Jugendlichen fachlich nicht entspricht.
Was passiert, wenn eine Begleitkraft ausfällt?
Krankmeldungen liegen bis 7:00 Uhr bei der Leitung vor. Schule und Sorgeberechtigte werden noch am selben Morgen informiert. Ab dem vierten Ausfalltag stellen wir eine Ersatzkraft. Für die ersten Tage sagen wir bewusst keine Vertretung zu, die wir nicht verlässlich halten können.
Arbeiten Sie auch an Förderschulen?
Ja. Grundschule, weiterführende Regelschule und Förderschule, je nach Beschulungsort. Eine Begleitung in Kindertageseinrichtungen und im Freizeitbereich ist ebenfalls möglich.
Kontakt
Sprechen Sie uns an.
Ob Jugendamt, Schule, Familie oder Bewerbung: Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Anfragen von Ämtern und Schulen beantworten wir binnen zwei Werktagen.
Kontaktieren Sie uns
- info@kinder-herzen.org
- Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:00 Uhr